Öffentliche Bekanntmachung
09.04.2026 SteffisburgErlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62 ff. BauG im Gebiet Günzenen
Der Gemeinderat von Steffisburg hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff. des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, beschlossen, das Gebiet «Günzenen» (Parzellen Nr. 2513, 2514, 2515, 2516, 2606, 2637, 2642, 2654, 2656, 4641) mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung des Nutzungsmasses, der Nutzungs- und Gestaltungsvorschriften im Hinblick auf eine angemessene Verdichtung, die Gestaltung und Vernetzung der Aussenräume sowie der Verkehrserschliessung bezweckt.
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg unter www.steffisburg.ch verfügbar.
Mit Einsprache kann innert 30 Tagen seit Bekanntmachung geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung einzureichen.
Steffisburg, 2. April 2026
Der Gemeinderat
