Kirchgemeinde Buchholterberg

  02.04.2026 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 26. April 2026, im Anschluss an den Morgengottesdienst

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2025
2. Wahl neue/r Revisor/in
3. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
4. Verschiedenes

Die Traktanden liegen ab 27. März während 30 Tagen in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zubeanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigen, d.H. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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