Letztwillige Verfügung

  16.04.2026 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Negro Salvatore, geboren am 26. März 1940 in Salve ITA, Nationalität Italien, des Negro Angelo und der Calzolaro Rosaria, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3626 Hünibach, Betagtenheim Schönegg, Riedstrasse 24, verstorben am 17. Februar 2026.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 7. April 2026 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 1. Juni 2026 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 7. April 2026
Einwohnerdienste Thun
Sandra Luginbühl-Winkler
Teamleiterin-Stv.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote