Baupublikation Thun
09.04.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Markus Bichsel, Stegacker 4E, 3624 Goldswil
Projektverfasser: Mischa Wyss, Schulgässli 15, 3627 Heimberg
Standort / Parzelle: Stegacker 4C, Goldiwil; Thun 1 Gbbl. Nr. 3018
Zone BR 2022: Wohnen W2
Bauvorhaben: Platzierung einer aussen aufgestellten Wärmepumpe
Beanspruchte Ausnahme: Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone B
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 11. Mai 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-3620
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0127
Thun, 1. April 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
