Einwohnergemeindeversammlung
23.04.2026 OberlangeneggDienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025
Kenntnisnahme und Genehmigung
2. Orientierungen aus dem Gemeinderat
3. Ehrungen
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.
Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung an alle Haushalte zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz des Kantons Bern; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.
Oberlangenegg, 13. April 2026
Der Gemeinderat
