Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
23.04.2026 HilterfingenMittwoch, 3. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach
Traktanden:
1. Schiessanlage «Kelli», Hünibach. Altlastensanierung des Zielhangs; Genehmigung eines Verpflichtungskredites
2. Periodengerechte Abgrenzung Lastenaus gleich Soziales und Ergänzungsleistungen; Bewilligung von Nachkrediten
3. Datenschutzbericht 2025; Kenntnisnahme
4. Kenntnisnahme der Kreditabrechnung über die Aufwertung des Strandbades Hünegg, Hilterfingen.
5. Orientierungen
Der Gemeindepräsident Martin Christen orientiert unter anderem über den Stand des Neubauprojektes «Alterswohnungen Seegarten, Hünibach»
6. Verschiedenes
Nach dem offiziellen Teil der Gemeindeversammlung folgt die Vorstellung der vom Gemeinderat selektierten Partizipationsvorhaben. Im Anschluss an die persönliche Kurzpräsentation sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingeladen, eine Bewertung der eingegangenen Vorschläge vorzunehmen.
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 1. Mai, auch unter www.hilterfingen.ch, Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat
