Baupublikation Oberhofen
09.04.2026 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Jasmina Pescio, Augraben 10, 5620 Bremgarten; Giuliano Pescio, Weyerstrasse 32, 3084 Wabern
Projektverfasserin: Bühler Architekten AG, Adrian Bühler, Uttigenstrasse 49, 3600 Thun
Bauvorhaben: Neubau Autoabstellplatz für zwei Fahrzeuge mit darunterliegender Unterniveaubaute für die Lagerung von Gartengeräten; Aufhebung Hydrant Nr. 140 und Neuverlegung Abwasserleitung
Standort / Parzelle: Hinterbühl 6, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 124
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. Mai 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 1. April 2026
Bauverwaltung Oberhofen
