Baupublikation Thun
23.04.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Stadt Thun, Direktion Bau und Liegenschaften, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Projektverfasserin: Kissling + Zbinden AG, Tempelstrasse 8A, 3608 Thun
Vorhaben: Strassensanierung Mattenstrasse zwischen Kreuzung Länggasse und Jägerweg, Jägerweg zwischen Mattenstrasse und Sonnenweg sowie Kreuzung Mattenstrasse/Länggasse, umfassend insbesondere: a) Sanierung des Strassenoberbaus innerhalb der bestehenden Verkehrsflächen; b) Jägerweg: Neue Strassenentwässerung mit Oberflächenversickerung, Einbau Fernwärmeleitung und weitere Werkleitungen sowie Erneuerung der Trinkwasserleitung; c) Ersatz Bushaltebuchten «Mattenstrasse» durch neue, örtlich verschobene hindernisfreie Fahrbahnhaltestellen, Anpassungen des Trottoirs; d) Aufhebung des Kreisverkehrs Mattenstrasse/Länggasse, Erhöhung Fahrbahn im Knotenbereich (Vertikalversatz)
Standort / Parzellen: Mattenstrasse, Jägerweg, Länggasse, Parzellen Nr. 1818, 2691, 4043 und 59
Koordinaten:
2 613 626 / 1 177 752 bis
2 613 687 / 1 177 662; 2 613 660 / 1 177 657 bis
2 613 695 / 1 177 680; 2 613 633 / 1 177 747
bis 2 613 726 / 1 177 799
Zone: ZPP und VF
Gewässerschutzbereich: Au
Ausnahmen / Bewilligungen: Evtl. Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 26 GBR / Art. 80 SG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. Mai 2026
Auflagestelle: Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Thun, 20. April 2026
Regierungsstatthalteramt Thun
