Baupublikation Oberhofen
16.04.2026 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Carmen Frey, Bahnhofstrasse 21, 24966 Sörup; Mintcho Kolev, Marienplatz 1, 80331 München
Bevollmächtigte Vertretung: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen
Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Roland Bögli, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit Gewerbeteil (nachträgliches Baugesuch für die Abweichungen gegenüber der Baubewilligung vom 27. Januar 2006)
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 12, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 359
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Überschwemmung)
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet «Dorfkern», Baugruppe A / Erhaltenswertes Baudenkmal (K-Objekt)
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung des Strassenabstandes gegenüber der Kantonsstrasse, Art. 80 Abs. 1 SG
Hinweis: Abweichung von der minimalen Anzahl Autoabstellplätze, Art. 7 Reglement über Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bau wesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
18. Mai 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 10. April 2026
Bauverwaltung Oberhofen
