Baupublikation Steffisburg

  07.05.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg

Projektänderung: Zum Gesamtbauentscheid bbew-11-2024 vom 17. April 2024: Sanierung und Teilumnutzung zu Geburtshaus mit Parkierung (nG), betreffend: a) Andere Raumaufteilung im EG; b) Anpassung der strassenseitigen Aussentreppe EG-OG; c) Einteilung Laubenverglasung, Ergänzung Absturzsicherung, Einteilung Schlepperbefensterung; d) Einleitung Dachwasser in Mülibach
Standort / Parzellen: Höchhusweg 12 und Zelgstrasse 28, Parzellen Nr. 766 und 1133
Koordinaten: 2 615 248 / 1 180 673; 2 615 139 / 1 180 715
Zonen: EZ und ZöN 22
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: Erhaltenswerte K-Objekte
Ausnahmen / Bewilligungen: Evtl. Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. A14.10 GBR / Art. 80 SG). Einleitung von Meteorwasser ins Gewässer (Art. 7 Abs. 2 GSchG / Art. 48 Abs. 1 WBG / Art. 8 Abs. 3 Bst. i BGF)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Steffisburg, Bauinspektorat, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20902

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Steffisburg, 30. April 2026
Regierungsstatthalteramt Thun


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