Baupublikation Thun
07.05.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Jonas Marti, Elsterweg 20, 3603 Thun; Claudia Peverelli, Elsterweg 20, 3603 Thun
Vertreter: Jürg Haueter, Tannackerstrasse 27, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Dialog Holzbau AG, AG, Brüggschachen 23, 3543 Emmenmatt
Standort / Parzelle: Elsterweg 20, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 1134
Zone: Wohnen W3, Strukturgebiet S I
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus; energetische Sanierung; Erstellung Carport; Abbruch Garage und Gartenhaus; Anpassung Umgebung
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art.25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Juni 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-5807
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0194
Thun, 28. April 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
