Gemeindeversammlung

  07.05.2026 Stocken-Höfen

Freitag, 12. Juni 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckraum Niederstocken

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
a) Jahresrechnung; Genehmigung
b) Nachkredite; Kenntnisnahme
c) Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
2. Verpflichtungskredit Ersatz Wasserleitung und Belagsanierung Sägemoos 1–14, Niederstocken; Genehmigung
3. Orientierungen und Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und ab 29. Mai auf der Homepage (www.stocken-hoefen.ch) heruntergeladen werden kann.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat


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