Genehmigung Jahresrechnung 2025 und Teilrevision Personal reglement; fakultatives Referendum

  21.05.2026 Wattenwil

Der Gemeinderat gibt gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 11. Mai 2026 die Jahresrechnung 2025 sowie den Revisionsbericht und die Teilrevision des Personalreglements genehmigt hat.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Jahresrechnung oder das Personalreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 15. Mai bis 14. Juli 2026

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil

Öffentliche Auflage
Die Jahresrechnung 2025 und der Jahresbericht 2025 der Resultatprüfungskommission RPK sowie das Personalreglement liegen 60 Tage, d.h. vom 15. Mai bis 14. Juli öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf bzw. sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Der Gemeinderat


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