Gesuch zur Fällung von einem geschützten Baum
07.05.2026 Stocken-HöfenWerthmüller Oliver und Dominique, Stockentalstrasse 64, 3632 Oberstocken, haben als Grundeigentümer der Parzelle Nr. 174 ein Gesuch zur Fällung eines geschützten Baumes bei ihrer Liegenschaft eingereicht. Die Fällung ist notwendig, da die Sommerlinde von zwei verschiedenen holzzersetzenden Pilzen befallen ist, wodurch die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Linde stellt somit ein Risiko für die daneben verlaufende Kantonsstrasse dar. Der zu fällende Baum wird durch eine Jungpflanze derselben Sorte ersetzt.
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bis 1. Juni 2026 bei der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken, einzureichen.
Oberstocken, 21. April 2026
Der Gemeinderat
