Reformierte Kirchgemeinde Heimberg

  15.05.2026 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 23. Juni 2026, 20.00 Uhr,
Kirche Heimberg

Traktanden:
1. Protokoll KGV vom 18. Januar 2026
2. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
3. Kenntnisnahme Bericht Datenaufsichtsstelle
4. Bericht aus der Synode
5. Informationen
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden können während der Schalterstunden (Di 14–17 Uhr, Mi 8–11.45 und 14–17 Uhr, Fr 8–11.45 Uhr) beim Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer der Evang.- ref. Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Heimberg wohnt.
Der Kirchgemeinderat

Evangelisch-reformierte
Kirchgemeinde Reutigen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 21. Mai 2026, 20.00 Uhr, im Kirchgemeindehaus Reutigen

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025
2. Aufhebung Reglement «Fonds Seniorenanlässe»
3. Wahl Revisionsstelle
4. Renovationskredit
5. Verschiedenes

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde freundlich eingeladen.

Detaillierte Unterlagen zur Jahresrechnung 2025 werden eine Woche vor der Versammlung im Sekretariat aufliegen und können nach Voranmeldung eingesehen werden.

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei den Gemeinden Reutigen und Stocken-Höfen sowie im Sekretariat der Kirchgemeinde auf. Einsprachen sind schriftlich während der Auflagefrist an den Kirchgemeinderat Reutigen zu richten.

Der Kirchgemeinderat


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