Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg (WGU)
07.05.2026 UnterlangeneggBekanntmachung / Genehmigung / Revision Reglement und Verordnung
Die privatrechtliche Wasserversorgungsgenossenschaft Unterlangenegg hat mit Generalversammlungsbeschluss vom 30. April 2026 der Revision der im Titel erwähnten Rechtsgrundlagen genehmigt.
Gegen den Inhalt der Rechtsgrundlagen kann nach Art. 67 VRPG innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden. Parallel dazu können Genossenschafter/innen nach Art. 891 des Obligationenrechts den Generalversammlungsentscheid innert 2 Monaten nach Beschlussfassung, also bis spätestens 30. Juni 2026, mittels Klage anfechten.
Unterlangenegg, 30. April 2026
Der Vorstand
