Badeverbot Uebeschisee

  21.05.2026 Uebeschi

Für den Uebeschisee gilt ein Badeverbot. Der Eigentümer und die Anstössergemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi lehnen bei Widerhandlung gegen dieses Verbot jede Haftung ab. Die einheimische Bevölkerung der Gemeinden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi darf auf eigenes Risiko den See zum Baden benützen. Der Ein- und Ausstieg in den See hat dabei ausschliesslich beim bestehenden Badeplatz zu erfolgen. Es besteht keine Badeaufsicht, es erfolgen keine regelmässigen Badewasserkontrollen und das Wasser genügt zeitweise den Anforderungen an Badewasserqualität nicht.

Die Besucherinnen und Besucher des Uebeschisees und dessen Umgebung werden aufgefordert, die Naturschutzbestimmungen und die Bestimmungen der Moorlandschaft einzuhalten:
– Liegenlassen oder Deponieren von Abfällen jeglicher Art ist verboten.
– Es ist keine Feuerstelle zu betreiben oder ein Feuer zu machen.
– Das Campieren ist verboten.
– Hunde sind an der Leine zu führen.
– Schlauchboote sind verboten.

Die Ortspolizeibehörden Amsoldingen, Stocken-Höfen und Uebeschi


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