Personalverordnung

  28.05.2026 Uebeschi

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:
– Personalverordnung, Anhang III – Weisung über das Arbeiten im Homeoffice (Verwaltungspersonal)

Die Änderung tritt, vorbehaltlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2026 in Kraft und wurde vom Gemeinderat am 7. Mai 2026 beschlossen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 7. Mai 2026
Der Gemeinderat


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