Baupublikation Steffisburg

  28.05.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: KPT Krankenkasse AG, Postfach, 3001 Bern
Projektverfasserin: brügger architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid vom 12. Februar: Ersatz der bestehenden Einstellhallendecke (aus statischen Gründen); Aufhebung der Aussentreppe als Zugang zur Einstellhalle sowie neuer Zugang mit abgestufter Begrünung zur Rasenspielfläche; Anpassen von bestehenden Stützmauern und der Entrauchungsöffnungen in der Einstellhalle
Ausnahme: Keine
Standort / Parzellen: Bösbachstrasse 18 und 20, Parzellen Nr. 4656, 4655, 2400
Koordinaten: 2 615 083 / 1 180 400
Nutzungszone: Wohnzone W3
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an zentrale ARA bestehend; Einleitung Dachwasser in Vorfluter (Bösbach); Platz- und Verkehrsflächen werden in Mischwasserkanal eingeleitet
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
29. Juni 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Hinweis: Die Projektänderung steht im Zusammenhang mit dem separaten Baugesuch bzw. der Projektänderung eBau-Nr. 2024-2478, Bösbachstrasse 16, welche zeitgleich veröffentlicht wird.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Steffisburg, 21. Mai 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote