Baupublikation Steffisburg
28.05.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin: KPT Krankenkasse AG, Postfach, 3001 Bern
Projektverfasserin: brügger architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtbauentscheid vom 12. Februar: Verlängerung der Decke über dem Erdgeschoss bis auf die Aussenwände der bestehenden Einstellhalleneinfahrt (Anpassungen aus statischen Gründen)
Ausnahmen: Keine
Standort / Parzellen: Bösbachstrasse 16, Parzellen Nr. 4656, 4655, 2400
Koordinaten: 2 615 071 / 1 180 423
Nutzungszone: Wohnzone W3
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: Anschluss an zentrale ARA bestehend; Einleitung Dachwasser in Vorfluter (Bösbach); Platz- und Verkehrsflächen werden über die Schulter versickert
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
29. Juni 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Hinweis: Die Projektänderung steht im Zusammenhang mit dem separaten Baugesuch bzw. der Projektänderung eBau-Nr. 2025-5405, Bösbachstrasse 18 und 20, welche zeitgleich veröffentlicht wird.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.
Steffisburg, 21. Mai 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
