Thun
21.05.2026 VerkehrsmassnahmenSchulhausstrasse Hofmannplatz: Parkverbot mit Ausnahme grosse Fahrzeuge
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 12. Mai 2026 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Wo: Schulhausstrasse (Hofmannplatz).
Alt: Keine.
Neu: Signal 2.50 Parkieren verboten mit Ausnahme Lastwagen (5.22) und leichte Motorwagen mit Anhänger (5.20 + 5.26) sowie Fahrzeuge mit einer Höhe über 2.2 m gegen Gebühr gestattet. Max 8 Std. ausgenommen mit Bewilligung der Stadt Thun.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
