Baupublikation Hilterfingen

  11.06.2026 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchstellerin: Wohnbau Schweiz AG, c/o Halter AG, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren
Projektverfasserin: Halter AG, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren
Vorhaben: a) Abbruch Gebäude Ländtestrasse 2 und 4; b) Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 Wohnungen (davon 19 Familienwohnungen) und Einstellhalle (31 AP und 22 VP) und 22 AP oberirdisch, Einleitung von Oberflächenwasser in Mischwasserkanal und Versickerungsanlagen Typ a sowie PV-Anlagen und Wärmepumpen auf Dach; c) Aufhebung von 2 öffentlichen Parkplätzen
Standort / Parzellen: Ländtestrasse 2 und 4, Parzellen Nr. 779, 620 (bisher) und 593
Zone: W3 und VF
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzzone: In der Nähe von archäologischer Fundstelle Nr. 14579
Ausnahme: Abweichung der Dachgestaltung (Art. 414 Abs. 6 GBR)
Hinweise: Mehrfacher Strassenanschluss (Art. 85 Abs. 2 SG). Evtl. Unterschreitung der Sichtweiten (VSS 640 273a Ziff. 13.1)

Einsprache- und Auflagefrist bis zum: 13. Juli 2026
Auflagestelle: Gemeinde Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20640

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Thun, 8. Juni 2026
Regierungsstatthalteramt Thun


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