Baupublikation Thun

  04.06.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Berner Rosen AG, Höheweg 32d, 3600 Thun
Projektverfasserin: Wälti Avorplan GmbH, Brendlistrasse 23, 6074 Giswil
Bauvorhaben: Abbruch zweier Wohnhäuser; Neubau zwei MFH mit Einstellhalle; Anpassung Aussenraum inkl. Aussenparkplätze
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 127 und 129, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 130
Zone BR 2022: W3
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu; das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 6. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz. Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2025-10815
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0176

Thun, 15. Mai 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote