Baupublikation Uetendorf
04.06.2026 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: VT Beteiligungen AG, Hofmättli 7, 3661 Uetendorf
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und gemeinsamer Autoeinstellhalle
Standort / Parzelle: Hofmättli 1, 1a und 1b, Parzelle Nr. 2733
Nutzungszone: Wohnzone W2 E
Koordinaten: Hofmättli 1 (MFH): 2 610 684 / 1 180 099 Hofmättli 1a (AEH): 2 610 674 / 1 180 088 Hofmättli 1b (Velounterstand): 2 610 691 / 1 180 084
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 4 i.V.m. A 14.12 GBR sowie Art. 80 SG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 6. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 1. Juni 2026
Bauabteilung Uetendorf
