Fakultatives Referendum

  04.06.2026 Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 20. Mai 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

«Belagsstrassensanierung Schnutz & Möösli», Kredit Fr. 82 000.–

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 6. Juli 2026.
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 1. Juni 2026

Der Gemeinderat


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