Letztwillige Verfügung: Eröffnung

  18.06.2026 Allgemeine Publikationen

Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innerhalb der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.

Herr Peter Rudolf, geb. 23. Januar 1942, von Gontenschwil (AG), ledig, mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim jetzt Niedersimmental AG, Lindenmatte 299o, 3762 Erlenbach im Simmental, verstorben am 14. April 2026 in Erlenbach im Simmental (BE).

Letztwillige Verfügung vom 16. Mai 2018.

Auflage bei Notar Alois Mani, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun.

Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist seit der dritten Publikation an Notar Alois Mani, Bahnhofstrasse 6, 3600 Thun, zu richten.

Thun, 15. Juni 2026
Die Kanzlei
Alois Mani
Rechtsanwalt und Notar


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