Wahlanordnung Ersatzwahl Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium

  11.06.2026 Stocken-Höfen

Stauffenegger Andreas hat per 31. Dezember 2026 als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident demissioniert. Für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 21. August 2026 wird folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff. OgR angesetzt:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person mit Wahldauer vom
1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029

Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Kandidatinnen und Kandidaten können nominiert werden.

Gemäss Art. 57 OgR hat die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern bis spätestens 6. Juli, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage www.stocken-hoefen.ch bezogen werden.

Sollten mehrere Vorschläge vorliegen, findet am 21. August eine ausserordentliche Gemeindeversammlung statt, an welcher die geheime Ersatzwahl stattfindet. Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat rechtzeitig bekanntgegeben.

Liegt nur ein gültiger Vorschlag vor, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt (stilles Wahlverfahren) und auf die Durchführung der ausserordentlichen Gemeindeversammlung kann verzichtet werden.

Für Fragen zum Wahlverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberin Ruth Weixelbaumer, Telefon 033 341 80 12, oder ruth.weixelbaumer@stocken-hoefen.ch.
Der Gemeinderat


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