Baupublikation Thun
11.06.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Inviso AG, Talackerstrasse 52, 3604 Thun
Projektverfasserin: Hofer AG, Sanitär und Heizung, Allmendingenstrasse 51, 3608 Thun
Standort / Parzelle: Hagacherweg 14, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 4788
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Ersatz der Gasheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022)
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 13. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-9016
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0298
Thun, 2. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
