Baupublikation Thun

  11.06.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Peter Hirsbrunner, Hofstettenstrasse 39, 3600 Thun
Projektverfasserin: Febatec GmbH, Feuerwerkerstrasse 34, 3603 Thun
Standort / Parzelle: Hofstettenstrasse 39; Thun 1 Gbbl. Nr. 225
Zone BR 2022: WA4 und O III: Hofstetten
Bauvorhaben: Anbringen Lärm-/Windschutzwand und Werbeträger beleuchtet auf bestehender Mauer sowie Reklametafel bei Fassade unbeleuchtet
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 Abs. 2 Bst. a BR 2022)
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Juli 2026
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken  (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-9015
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0297

Thun, 5. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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