Letztwillige Verfügung

  25.06.2026 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Stettler geb. Fankhauser Magdalena,
geboren am 10. März 1949 in Eggiwil BE, von Eggiwil BE, des Fankhauser Christian und der Fankhauser geb. Mosimann Luise, geschieden, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Buchholzstrasse 60a, ist am 29. April 2026 verstorben.

Letztwillige Verfügung eröffnet am 16. Juni 2026 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 3. August 2026 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 10. Juni 2026

Einwohnerdienste Thun
Sandra Luginbühl-Winkler
Stv. Teamleiterin


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