Baupublikation Thun

  18.06.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Daniel und Tamara Gygax, Strättlighügel 46, 3645 Gwatt
Vertreterin / Projektverfasserin: Künzi + Knutti AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden
Standort / Parzelle: Strättlighügel 46, Gwatt; Thun 2 Gbbl. Nr. 2601
Zone BR 2022: Wohnen W2
Bauvorhaben: Aufstockung Dachgeschoss zur Wohnraumerweiterung; Neubau Balkon; Grundriss- und Fensteranpassungen; Umnutzung Erdgeschoss von Nebenräumen zu Wohnung
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 2 BauV)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend
Zone: üB
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 20. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-3917
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0136

Thun, 8. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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