Baupublikation Thun

  18.06.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Daniel und Sandra Kirchhofer, Rüttiweg 17, 3608 Thun
Projektverfasserin: Christoph Felber Architekten AG, Uttigenstrasse 10, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Im Seewinkel; Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 4191
Zone BR 2022: Wohnzone W2
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten und Kellergeschoss; Erstellen Umgebungsfläche mit Parkplatz und Fahrradunterstand
Beanspruchte Ausnahme: Bauen in der Uferschutzzone (Art. 6 SFG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert
Zone: Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 20. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-8963
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0293

Thun, 12. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote