Baupublikation Oberhofen

  25.06.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Sascha Stulz, Reichgasse 57, 7001 Chur
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Trachsel Mario, Pintelgasse 17, 3752 Wimmis
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus; Wohnraumerweiterung und Einbau zusätzliche Wohneinheit; Neubau eingeschossiger Anbau; Einbau Dachaufbauten
Hinweise: Bau eines Flachdachs in Anwendung von Art. 417 GBR. Erhöhung max. Mass für Dachaufbauten in Anwendung von Art. 414 Abs. 3 GBR
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 21, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 68
Nutzungszone: Mischzone M2 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutzgebiet «Dorfkern» / Baugruppe A
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand gegenüber Kantonsstrasse, Art. 80, Abs. 1 a SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 27. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 22. Juni 2026
Bauverwaltung Oberhofen


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