Baupublikation Uetendorf

  25.06.2026 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Riedwyl-Küpfer Christine und Bruno, Lobhornweg 4, 3661 Uetendorf
Projektverfasserin: anneler hungerbühler ag, Länggasse 13, 3600 Thun
Bauvorhaben: Erweiterung EFH; Umnutzung in zwei Wohnungen
Standort / Parzelle: Lobhornweg 4, Parzelle Nr. 2077
Nutzungszone: Wohnzone W2 E
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 27. Juli 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (Verzicht auf nordwestliches Profil infolge PV-Anlage) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 22. Juni 2026
Bauabteilung Uetendorf


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