Baupublikation Steffisburg

  11.06.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Lares Domus GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen
Projektverfasserin: BEO Planum GmbH, Allmendingenstrasse 14, 3608 Thun

Bauvorhaben: Projektänderung zu Gesamtentscheid vom 16. Oktober 2024: Interne Umgestaltung der Wohnungseinteilung; Betonstützmauer entlang Rampe Einstellhalle anstelle von Natursteinmauer
Ausnahmen: Keine
Standort / Parzellen: Flühlistrasse 28, Parzellen Nr. 1197, 4188, 3955
Koordinaten: 2 614 763 / 1 181 448
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser; Anschluss an zentrale ARA. Sauberwasser; Einleiten in Oberflächengewässer (Chräbsegrabe)
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
6. Juli 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Projektänderung richten können.

Steffisburg, 28. Mai 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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