Baupublikation Thun
11.06.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Andrea De Meuron, Seefeldstrasse 14, 3600 Thun
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Schönaustrasse 5, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 269
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus mit Abbruch Dachgeschoss; Aufstockung zu Vollgeschoss und Erweiterungsbau
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation /ARA. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-1456
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0046
Thun, 2. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
