Baupublikation Uttigen
02.07.2026 Baupublikationen, UttigenBauherrschaft: Baupro Plus GmbH, Stefan Roth, Glütschbachstrasse 59a, 3661 Uetendorf
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Bauvorhaben: Projektänderung: Zwei neue Dachfenster auf der südlichen Dachfläche
Standort / Parzelle: Auweg 14, Parzelle Nr. 565
Zone: Überbauungsordnung Dorfmitte
Ausnahme: Überschreitung der Dachaufbauten gemäss Art. 6 Abs. 5 UeO Nr. 1 Dorfmitte
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Uttigen, Bühlweg 1, 3628 Uttigen / online via eBau
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Juli 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Die Unterlagen können auch via eBau (Auflage und Bekanntmachung) eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Uttigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG.).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.
Uttigen, 25. Juni 2026
Bauverwaltung Uttigen
