Fakultatives Referendum
02.07.2026 UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 17. Juni 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:
«Ersatzanschaffung Holzkranwagen», Kredit Fr. 80 000.–
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen; das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 27. Juli 2026.
Mindestanzahl der erforderlichen
Unterschriften: 41.
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung,
3614 Unterlangenegg.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.
Unterlangenegg, 22. Juni 2026
Der Gemeinderat
