Öffentliche Bekanntmachung
09.07.2026 HilterfingenGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 14 «Magda» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 16. März 2026 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 14 «Magda» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 5. Juni 2026 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Hilterfingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Hilterfingen, 6. Juli 2026
Der Gemeinderat
