Baupublikation Thun
09.07.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: STOWE, Schorenstrasse 25, 3604 Thun
Projektverfasserin: Müller + Hänni AG, Postgässli 1, 3662 Seftigen
Standort / Parzelle: Schorenstrasse 25; Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 701
Zone BR 2022: W3
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022)
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 10. August 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-11066
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0308
Thun, 2. Juli 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
