Baupublikation Thun

  09.07.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: David Robert und Chantal Judith Külling, Riedstrasse 50, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: GLB Thun / Oberland, Daniel Lengacher, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Standort / Parzelle: Riedstrasse 50, Hünibach; Thun 1 Gbbl. Nr. 2128
Zone BR 2022: W2
Bauvorhaben: Erweiterung Autoabstellplatz und Neubau Unterstand
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 BR 2022). Überschreiten der maximalen Gebäudelänge (Art. 42 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert
Zone: üB
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 3. August 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-6566
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0217

Thun, 24. Juni 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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