Burgistein

  09.07.2026 Verkehrsmassnahmen

Temporäres Fahrverbot auf Gürbeweg (ab Schulhausbrücke bis Neuhausbrücke)
Infolge der Bauarbeiten im Gebiet Burgiwil wird der Gürbeweg (Flurweg) ab Schulhausbrücke bis Neuhausbrücke ab sofort bis Ende August mit einem temporären Fahrverbot gemäss Art. 65 und 66 kant. Strassengesetz belegt. Die Zufahrt ist für die Anstösser (Landwirte) gestattet.

Diese Massnahme wurde beschlossen, damit der Ausweichverkehr infolge Sperrung eines Teilgebiets im Burgiwil nicht über diese Zufahrt erfolgen kann bzw. um Schäden am Flurweg zur vermeiden.

Danke für Ihr Verständnis.

Tiefbaukommission Burgistein


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