Baupublikation Steffisburg
23.07.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin / Vertreterin / Projektverfasserin: Eigentümergemeinschaft Dükerweg 8+10, c/o Markus Engemann, Dükerweg 10, 3612 Steffisburg
Bauvorhaben: Balkonverglasungen auf sämtlichen Geschossen (Nord-, Süd-, West-, Ostfassaden)
Ausnahmen: Keine
Standort / Parzelle: Dükerweg 8 + 10, Parzelle Nr. 1245
Nutzungszone: Überbauungsordnung UeO Nr. 94 «Dükerweg»
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss ARA
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
24. August 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Hinweis: Bei der Profilierung wurden Erleichterung nach Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 21. Juli 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
