Hundetaxe

  23.07.2026 Blumenstein

Gemäss dem Gebührenreglement 2013 der Gemeinde Blumenstein ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt neu Fr. 100.– pro Hund. Allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe im August in Rechnung gestellt.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. August keinen Hund mehr besitzen, sowie Personen, die neu einen Hund halten, bitten wir, sich bis spätestens Freitag, 7. August, bei der Gemeindeverwaltung zu melden (Telefon 033 359 60 60 oder E-Mail: gemeinde@ blumenstein.ch). Aufgrund des Verwaltungsumbaus bitten wir Sie, uns wenn möglich per E-Mail zu kontaktieren.

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank (www.amicus.ch) registriert sein. Die Ersterfassung erfolgt durch die Tierärztin oder den Tierarzt. Besitzerwechsel, der Tod des Hundes sowie ein Umzug sind der Finanzverwaltung Blumenstein laufend zu melden.

Die Finanzverwaltung


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