Baupublikation Thun
23.07.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: RS Real Estate AG, Ramanan Ambi, Hohmadstrasse 34, 3600 Thun
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Micha Berger, Länggasse 4, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Buchholzstrasse 81, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 2050
Zone BR 2022: Wohnen W4, Gebiet mit Lärmvorbelastung (Art.94BR)
Bauvorhaben: Projektänderung: Entfall Balkon Südwestfassade; Fensteränderungen; Entfall Sichtbetonstruktur an Fassade; neue Küchenanordnung; Entfall Grundwasserwärmepumpe, neu Luft/Wasser-Wärmepumpe; Entfall von Lichtschächten im UG
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 17. August 2026
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2024-19107
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0336
Thun, 9. Juli 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
