Baupublikation Thun

  23.07.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Stadt Thun, Tiefbauamt, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Vorhaben: Rückbau des Durchlasses/ Bachübergangs für Fussgänger über das Allmendingenbächli zwecks Wiederherstellung genügender Abflusskapazitäten
Standort / Parzelle: Allmendingen Wasserflue, Strättligen, Parzelle Nr. 1220
Koordinaten: ca. 2 611 710 / 1 175 396
Zone: Wald
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzzone: Komplexwaldreservat Glütschbachtal 160_BE_3973
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauen im Wald (Art. 16 f. WaG). Bauen am/über Gewässer (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV / Art. 38 GSchG). Evtl. Eingriff in Naturobjekte (Art. 18 ff. NHG/Art. 7 NSchG). Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 Abs. 3 BGF)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. August 2026
Auflagestelle: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Thun, 13. Juli 2026
Regierungsstatthalteramt Thun


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