Kirchgemeinde Thierachern
20.08.2026 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 27. September,
Kirchgemeindehaus, Uttigenstrasse 31A,
Uetendorf, 10.30 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst
Traktanden:
1. Protokoll ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 4. Juni 2026
2. Wahl neue Pfarrperson
3. Verschiedenes
Anschliessend offeriert die Kirchgemeinde den Versammlungsteilnehmer/innen einen Apéro.
Das Protokoll liegt ab 14. September zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Kirchgemeinde, Uttigenstrasse 31A, Uetendorf, sowie in den Verwaltungen der Einwohnergemeinden Thierachern, Uebeschi und Uetendorf auf. Die Botschaft ist auf der Website einsehbar (www.kirche-thierachern.ch, Aktuelles). Sie wird auf Wunsch zugestellt.
Beschwerden und allfällige Abänderungsanträge in Bezug auf das Protokoll sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an die Verwaltung der Kirchgemeinde zu richten. Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter in Thun angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung. Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss – wenn es möglich war – diesen Mangel an der Versammlung selbst schon gerügt haben.
Alle Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in den Gemeinden Thierachern, Uebeschi oder Uetendorf angemeldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Uetendorf, 12. August 2026
Kirchgemeinderat Thierachern
