Öffentliche Planauflage
27.08.2026 PohlernGeringfügige Änderung des Zonenplans und des Baureglements bei der Parzelle Nr. 205 (Graben 19)
Der Gemeinderat Pohlern bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. August bis 28. September, in der Gemeindeschreiberei Pohlern öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Pohlern unter www.pohlern.ch, Aktuell, Aktuelle Infos verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Pohlern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Pohlern, 12. August 2026
Der Gemeinderat
