Baupublikation Steffisburg
20.08.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: Doris und Werner Schmutz, Ortbühlweg 86, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Bauvorhaben: Sanierung Wohnung EG; neuer Wohnungszugang Ostseite; Erweiterung bestehender Balkon / Terrasse Westseite
Ausnahme: Unterschreitung Mindestmass für freigelegte Aussenwand (Art. 66 Abs. 3 BauV)
Standort / Parzelle: Ortbühlweg 86, Parzelle Nr. 475
Nutzungszone: Wohnzone W2L
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss ARA
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
13. September 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 9. August 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
