Baupublikation Thun
20.08.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: André Bachmann, Göttibachweg 30a, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Göttibachweg 30a, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 3865
Zone BR 2022: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsschongebiet
Bauvorhaben: Nachträgliches Gesuch für eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe, diese wurde 2008 installiert
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen im Landschaftsschongebiet (Art. 73 BR 2022). Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation / ARA bestehend. Zone üB
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 21. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-11242 / 288362
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0386
Thun, 12. August 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
